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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAltersbeschänkung bei Inanspruchnahme von Sonderrechten32 Beiträge
AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen406103
Datum30.05.2007 21:14      MSG-Nr: [ 406103 ]10795 x gelesen

Geschrieben von Magnus Hammerl
Wo hast du das gehört? Frage doch dort nach der entsprechenden Quelle nach!

Die wusste es leider selbst nicht genau. Die Feststellung kam aus dem Bereich DRK. Daher meine Frage an die fachkundige Forumsgemeinde :-)

Geschrieben von Magnus Hammerl
Kleiner Tipp: Befasse dich doch bei Gelegehnheit nochmal mit den Unterschieden von Sonderrecht ( nach §35 StVO) und Wegerecht (§38 StVO). Hierzu sollte z.B. dieses Forum ausreichend Infos liefern!

Ich meinte natürlich beides. Sorry. Der Unterschied ist schon bekannt

Geschrieben von Magnus Hammerl
Worauf fußt diese Erkenntnis außer deinem subjektivem Empfinden?

Nur um es klar zu stellen: die Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten erfordert so oder so eine "persönliche Eignung" und eine entsprechende Ausbildung. Sie nur vom Alter abhängig zu machen halte ich für etwas kurzsichtig.


Da dies eine persönliche Eignung erfordert, ist klar. Aber es ist ja auch erwiesen, dass Fahranfänger ein wesentlich höheres "Risokopotential" im Verkehr sind / haben.

Meine Frage war aber auch, ob es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt...


Gruß,
Volker

Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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