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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Altersbeschänkung bei Inanspruchnahme von Sonderrechten | 32 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 406103 | ||
Datum | 30.05.2007 21:14 MSG-Nr: [ 406103 ] | 10795 x gelesen | ||
Geschrieben von Magnus Hammerl Wo hast du das gehört? Frage doch dort nach der entsprechenden Quelle nach! Die wusste es leider selbst nicht genau. Die Feststellung kam aus dem Bereich DRK. Daher meine Frage an die fachkundige Forumsgemeinde :-) Geschrieben von Magnus Hammerl Kleiner Tipp: Befasse dich doch bei Gelegehnheit nochmal mit den Unterschieden von Sonderrecht ( nach §35 StVO) und Wegerecht (§38 StVO). Hierzu sollte z.B. dieses Forum ausreichend Infos liefern! Ich meinte natürlich beides. Sorry. Der Unterschied ist schon bekannt Geschrieben von Magnus Hammerl Worauf fußt diese Erkenntnis außer deinem subjektivem Empfinden? Da dies eine persönliche Eignung erfordert, ist klar. Aber es ist ja auch erwiesen, dass Fahranfänger ein wesentlich höheres "Risokopotential" im Verkehr sind / haben. Meine Frage war aber auch, ob es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt... Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | ||||
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