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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Altersbeschänkung bei Inanspruchnahme von Sonderrechten | 32 Beiträge | ||
Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 406098 | ||
Datum | 30.05.2007 21:01 MSG-Nr: [ 406098 ] | 10659 x gelesen | ||
Geschrieben von Volker Ehrhardt Nach meiner Einschätzung sollte jemand unter 21 keinesfalls Fahrzeuge unter §35 STVO führen. Die Gefährdung von Kameraden durch Fahranfänger (Stress + Aufregung) ist doch klar gegeben. So sicher das die Maschinisten der letzten Unfälle um die 21 waren? Ausbildungssache. Langsam heranführen, Klarmachen um was es geht, ggf. einbremsen. Ansonsten sit der mit 25 genauso aufgeregt beim 1. mal wie mit 21. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | ||||
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