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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Ausschreibungen n. VOL / zu AGB´s der Lieferanten / bzw Sachmängelhaft | 3 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 405985 | ||
Datum | 30.05.2007 10:30 MSG-Nr: [ 405985 ] | 3559 x gelesen | ||
Geschrieben von günther hargina Habe mich undeutlich ausgedrückt, die Kluft zwischen den AGB´s und der VOL, muß bezahlt werden. Der ist gut.... Soll heißen, verzichten wir mal auf die VOL, weil dann wirds billiger? Wer reitet Dich denn, so einen Unfug zu glauben? Weil selbige große Firmen natürlich auch Beschaffungsregeln haben, die durchaus denen der VOL mindestens (!) ebenbürtig sind.... (machen die natürlcih nur, um mehr Geld zu verbrennen, das man sonst den doofen Aktionären geben müsste...) Geschrieben von günther hargina Es entstehen Kosten, die zu Lasten der Technik gehen können ( Haushaltsanstz ). Falsch. Bei einer sauberen Leistungsbeschreibung und Einhaltung der VOL wissen beide Seiten genau woran sie sind und zusätzliche Kosten dürften weder hier noch da auftreten. Geschrieben von günther hargina Wird demzufolge eine Ausschreibung abgespeckt, weil alles unter "optinal" aufgeführte den Kosten weichen muß, gibt es in den Wertungen verschiedene Feuerwehrfahrzeuge. Es gibt nunmal leider zu viele die glauben, sie könnten das alles selbst, auch wenn sie schlicht keine Ahnung haben. In die "Optionen" packt man sonst nur die Dinge, die ggf. unsicher in der Lieferung durch alle Firmen sind, oder wo man sich bei bestimmten Konstellationen nicht sicher ist, ob das überhaupt geht, nur in Ausnahmefällen sollte man damit "Haushaltsreserven" verplanen. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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