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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstrang FF | 55 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 405829 | ||
Datum | 29.05.2007 16:27 MSG-Nr: [ 405829 ] | 18780 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Heiko Kirch Für mich scon :-) ! Da schreibst du doch das gleiche in § 12 was ich auch schon geschrieben hab! Nix für ungut Kammerad Du hast aber schon in der LVO nachgelesen, was die Voraussetzungen für die Übernahme in den Einsastzdienst sind? §1, Absatz 2, a): mindestens 18 Jahre. Mit 17 zum Einsatz fahren ist unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich (wenn auch von seinem Sinngehalt her umstritten), aber die Betreffende ist dann immer noch Angehörige der JF. Einsätze fahren zu dürfen heisst also nicht automatisch, der Einsatzabteilung anzugehören. Man muss in diesem Zusammenhang verschiedene Dinge fein unterscheiden, u.A. Erreichen von Altersgrenzen, das Unterschreiben irgendwelcher Formulare und eben den formellen Verwaltungsakt der Auf- bzw. Übernahme. Gruß, Henning | ||||
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