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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaDienstrang FF55 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen405818
Datum29.05.2007 15:17      MSG-Nr: [ 405818 ]18801 x gelesen

Die dürfen mit 17 schon mit zum Einsatz fahren ,aber nicht im Gefahren bereich eingesetzt werden!!!

Interessant. Gilt denn für euch das FSHG nicht?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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