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Straßenverkehrsordnung
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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW405730
Datum29.05.2007 12:08      MSG-Nr: [ 405730 ]101083 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerDa Sie als Brandoberrat offensichtlich ein juristisches Studium erfolgreich absolviert haben

    Ich habe im hDFeu eine mehr oder weniger marginale Rechtsausbildung genossen. Im Studium der SiTe gehörten zumindest damal noch Rechtsgrundlagen (wie auch BWL- und VWL) zum Pflichtinhalt. Ich bin weit entfernt, ein (Voll-)Jurist zu sein und hab das auch nie behauptet.


    Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerGenau so ist das mit den §§ 35, 38 StVO vom Verordnungsgeber beabsichtigt worden. Der Verordnungsgeber bedient sich daher der so genannten "unbestimmten Rechtsbegriffe" wie z. B. "Menschenleben retten", "höchste Eile", "dringend geboten" etc. und überlässt die genaue Auslegung dieser Begriffe einerseits den Gerichten und andererseits der Rechtslehre.

    Ja, die tagen dann schon mal (z.B. beim Verkehrsgerichtstag) und debattieren über die Auslegung. Diese Möglichkeit haben wir weder in Großstädten noch auf dem Land. Und das ist keine Provokation, sondern tägliche Praxis..


    Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerDabei ist der genannte Fachaufsatz im "Großen Feuerwehr-Handbuch" nur ein kleiner Ausschnitt. Dieselbe Argumentation, die Ihnen offensichtlich persönlich so sauer aufstößt, findet sich auch im Standardkommentar zur StVO von Lütkes/Ferner/Kramer, dessen § 38 StVO ich seit einigen Jahren kommentiere.


    Das ist doch klar, wenn ich einen Beitrag schreibe und in einem anderen Buch ein gleiches Thema kommentiere, kommt dabei auch das gleiche heraus...

    Ich bat um verwertbare Gerichtsurteile zum behaupteten Sachverhalt zu dem übrigens auch Juristen (selbst aus Ministerien) völlig unterschiedliche bzw. andere Auffassungen haben.


    Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerSie werden es allerdings - auch wenn Sie mich hier im Schutze des Forums noch so drastisch provozieren wollen - nicht erleben, dass ich mich auf eine durch subjektive Beweggründe emotional aufgeheizte Diskussion einlasse, die keinem nützt.


    Ich provoziere nicht, ich hab Dinge klargestellt ("Rückfahrt" vs Einsatzfahrt) und Fragen gestellt (z.B. nach Urteilen, nach den Folgen für die Vorhaltung, nach den Folgen für den Fahrer, der Weisungen des Arztes mißachtet usw.), auf die ich - auch jetzt noch nicht! - keine Antworten erhalten habe.
    Ich verweise jedoch darauf, dass mit jeder derartigen Veröffentlichung die Verwirrung an der Basis eher zu- als abnimmt.

    Den Hinweis mit dem Artikel nehm ich gern auf, wir haben gerade einen Rechtsreferendar zur Ausbildung. Mal sehen, ob wir aus der Sicht der Praxis da etwas zusammen bekommen.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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