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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaDienstrang FF55 Beiträge
AutorAndr8e S8., Hamburg / Hamburg405698
Datum29.05.2007 10:59      MSG-Nr: [ 405698 ]18868 x gelesen

tach auch,

in hamburg funktioniert eine doppelzugehörigkeit nicht, bedingt durch das katastrophenschutzgesetz.
bei wechsel von ff zu bf muss man aus der ff austreten, kann aber als gast in der ff verbleiben.
der gast hat keine rechte, jedoch auch keine pflichten.

als gast habe ich meinen dienstgrad der bf auf der schulter.
zur ausbildung sei gesagt, in der hamburger bf macht fast jerder alles auf allen funktionen,
die laufbahnausbildung dauert fast zwei jahre, besser geht es vom fachwissen her für die ff nicht.

bis später

antonkoch


wir hier, feuer dort, wir dort, feuer fort!!!

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