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Notarzteinsatzfahrzeug
Krankenhaus
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Sondersignal
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorJago8 H.8, Hannover / Niedersachsen405661
Datum29.05.2007 02:32      MSG-Nr: [ 405661 ]100916 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Geschrieben von Dirk SchäferDas ohne Sondersignal fahrende NEF wird ja wohl nicht mit 30 innerorts bzw. 70 außerorts "rumzuckeln", sondern sich eben wie ein normales Fahrzeug zum KH bewegen und wenige Minuten später ankommen. Der NA übergibt den Patienten, wäscht sich, steigt um und ist wieder verfügbar.
    Das gilt vielleicht für Einsätze innerhalb kleiner Städte. Für den ländlichen Bereich (größere Entfernung zur Zielklinik) und für die Großstadt (hohes Verkehrsaufkommen insbesondere in der "rush hour") trifft es aber überhaupt nicht zu. Da dauert es ohne SoSi erheblich länger.
    Außerdem ist der m.E. wichtigste, von U.Cimolino beschriebene Punkt (er hat begründet warum er das so sieht), das RTW und NEF im Einsatz eine untrennbare Einheit bilden, und eben wenn der Patientenzustand es erfordert auch gemeinsam eine Alarmfahrt zur Zielklinik durchführen.


    Geschrieben von Dirk SchäferUnd "Straße räumen"?
    Das ist ja wieder was anderes, grundsätzlich geht es erstmal um eine Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten durch das NEF, ob nun vor oder hinter dem RTW.
    Das "Straße räumen" als alleiniger Grund hierfür wäre auch sicher nicht gerechtfertigt.

    Gruß Jago


    Gruß Jago

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