| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH | 140 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 405648 | ||
| Datum | 28.05.2007 23:08 MSG-Nr: [ 405648 ] | 100987 x gelesen | ||
| Infos: | ||||
Geschrieben von Prof. Dr. Dieter Müller Unmittelbar anstehende Folgeeinsätze können selbstverständlich eine Einatzfahrt rechtfertigen, nicht jedoch theoretisch mögliche Folgeeinsätze. Jetzt wirds interessant... Wenn es in einem Landkreis (noch) 3 Notärzte und ein Notfall-Krankenhaus gibt, die 3 Notärzte selbst fahren, die sich mit (je nach Tag/Nacht) mit einem von 3 bzw. 5 RTW treffen, für wie wahrscheinlich halten Sie es, dass der nächste Notarzteinsatz nicht erfolgen kann, weil der Sani mit dem "Arzt-Taxi" ohne Doktor leider grad noch 30 km von der Klinik entfernt ist, wenn der eigentlich grad dann zum nächsten Einsatz fahren sollte? WER von den Beteiligten trifft da dann welche fachlich/juristisch falsche/richtige Entscheidung? Es soll Landkreise geben, da ist das "normal"... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|