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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH | 140 Beiträge | ||
| Autor | Prof8. D8r. 8Die8ter8 M.8, Bautzen / Sachsen | 405268 | ||
| Datum | 26.05.2007 17:37 MSG-Nr: [ 405268 ] | 101092 x gelesen | ||
| Infos: | ||||
Hallo, natürlich erfährt das medizinische Personal in meinen Veröffentlichungen immer eine besondere Wertschätzung. Einer meiner besten Freunde ist RettAss beim DRK Bautzen. Danke für den Tipp. Unmittelbar anstehende Folgeeinsätze können selbstverständlich eine Einatzfahrt rechtfertigen, nicht jedoch theoretisch mögliche Folgeeinsätze. Sie haben natürlich Recht mit Ihrer Ansicht, dass die grobe Fahrlässigkeit als Maßstab des Verschuldens ausschließlich am Fahrverhalten anknüpft und nicht an der Ansicht über die Rechtmäßigkeit der Nutzung von Sonderrechten und Wegerecht. Beste Grüße Dieter Müller Nur wer heil ankommt, kann retten. | ||||
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