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Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankenhaus
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Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorMark8us 8B., Gummersbach / NRW405228
Datum26.05.2007 13:28      MSG-Nr: [ 405228 ]100905 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Geschrieben von Sven TönnemannIch verstehe ehrlich gesagt auch nicht, warum man sich so sehr bemüht, die Gründe die für eine Alarmfahrt sprechen zu entkräften.

    Das möchte ich auch nicht, bitte nicht falsch verstehen. Nur wie bei allen rechtlichen Fragen sollte man sich schon bewußt sein was man macht, und pauschale Aussagen, auch bei Rückfahrten des NEF darf Blauhorn verwendet werden da der RTW mit selbigen zum KH fährt ist erlaubt, sollte man hinterfragen.

    Geschrieben von Sven TönnemannGeschrieben von Markus Bosch Volle Zustimmung, wenn der RTW nicht die Mittel zur Verfügung hat, aber ist das Stand der Dinge? Meist/oft ist die Ausstattung doch redundant. Kann der Notarzt davon ausgehen?

    Der NA muß das nicht, der RA vom NEF sollte aber wissen mit wem er in der Regel zusammenarbeitet, d.h. wie die Rettungsmittel in seinem primären Ausrückebereich ausgestattet sind.

    Gleiches gilt also auch für das Personal RTW, die sollten/müssen auch wissen, mit welchen "Mittelchen" der NA am liebsten arbeitet, da dies von KH zu KH unterschiedlich ist. Ganz klar gilt das in erster Linie für die Standardeinsätze, das mal ein anderer NA/NEF/RTH kommt und diese Annahmen dann hinfällig sind ist auch klar.

    Geschrieben von Sven TönnemannIm Vergleich dazu, wird bei der weitegehend unstreitigen Übungsfahrt unter Alarmbedingungen VIEL VIEL mehr juristisch zweifelhaft konstruiert!


    Volle Zustimmung, und trotzdem, wir konstruieren/treffen Entscheidungen in Sekunden und der Staatsanwalt hat Monat Zeit nach dem Unfall zu überlegen, wie er uns packt.
    Fazit: Lieber etwas langsamer aber organisiert tätig werden.


    Grüße aus dem schönen Bergischen Land

    Markus

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