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Notarzteinsatzfahrzeug
Krankenhaus
Notarzteinsatzfahrzeug
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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW405224
Datum26.05.2007 13:01      MSG-Nr: [ 405224 ]101254 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Hi!

    Geschrieben von Markus BoschDer Rückweg von der E-Stelle/Ort wo der Pat. abgeholt wurde zum KH/Rett.-Wache ist doch die klassische Rückfahrt, denn der Pat. ist ja im RTW.
    Wohin fährt denn das NEF zurück? Eine Rückfahrt ist doch nur der Fall, wenn der Transport zufällig in das KH führt, an dem das NEF stationiert ist. Oftmals stehen die NEF auf Rettungswachen oder fahren andere Krankenhäuser als das des Notarztes an.

    Geschrieben von Markus BoschVolle Zustimmung, wenn der RTW nicht die Mittel zur Verfügung hat, aber ist das Stand der Dinge? Meist/oft ist die Ausstattung doch redundant.

    Kann der Notarzt davon ausgehen? Oftmals wird mit verschiedensten RTW aus verschiedenen Städten zusammengearbeitet, zum Teil mit Fahrzeugen aus benachbarten kreisfreien Städten oder Kreisen. Hinzu kommt noch der Rettungsassitent des NEF und die Verfügbarkeit für Folgeeinsätze. Wir haben in Monheim immer wieder NEF aus Langenfeld (Standard), Hilden, Leverkusen, Düsseldorf. Daran lässt sich erkennen, dass NEF Mangelware sind und auf dem Land dürfte das noch viel ernster sein. Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, warum man sich so sehr bemüht, die Gründe die für eine Alarmfahrt sprechen zu entkräften. Meines Erachtens ist diese Alarmfahrt sehr gut vertretbar.
    Im Vergleich dazu, wird bei der weitegehend unstreitigen Übungsfahrt unter Alarmbedingungen VIEL VIEL mehr juristisch zweifelhaft konstruiert!

    Gruß
    Sven



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