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Grundgesetz
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaBaghdad Emergency Room22 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio405164
Datum25.05.2007 23:29      MSG-Nr: [ 405164 ]7051 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Josef MäschleDie Bundeswehr war nie dazu gedacht einen Angriffskrieg zu führen und wird auch nie einen führen.

Dies steht sogar im Artikel 26 unseres Grundgesetzes.


Ich weiß nicht, wo du das da gelesen haben willst.
Aber falls es dir hilft: Das Führen eines Angriffskriegs ist nicht strafbar. Zumindest hat mit genau dieser Begründung der damalige Generalbundesanwalt Nehm nach meheren Strafanzeigen gegen Gerhard Schröder und Joschka Fischer die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Angezeigten abgelehnt.
Der Generalbundesanwalt teilte Anfang Februar 2006 mit, dass nach dem Wortlaut des Art. 26 GG nämlich nur die Vorbereitung zur Führung eines Angriffskriegs starfbar ist, nicht aber das Führens eines Angriffskriegs selbst.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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