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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | Baghdad Emergency Room | 22 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 405164 | ||
| Datum | 25.05.2007 23:29 MSG-Nr: [ 405164 ] | 7051 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Josef Mäschle Die Bundeswehr war nie dazu gedacht einen Angriffskrieg zu führen und wird auch nie einen führen. Ich weiß nicht, wo du das da gelesen haben willst. Aber falls es dir hilft: Das Führen eines Angriffskriegs ist nicht strafbar. Zumindest hat mit genau dieser Begründung der damalige Generalbundesanwalt Nehm nach meheren Strafanzeigen gegen Gerhard Schröder und Joschka Fischer die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Angezeigten abgelehnt. Der Generalbundesanwalt teilte Anfang Februar 2006 mit, dass nach dem Wortlaut des Art. 26 GG nämlich nur die Vorbereitung zur Führung eines Angriffskriegs starfbar ist, nicht aber das Führens eines Angriffskriegs selbst. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | ||||
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