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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Welchen Funkrufnamen muss ein LF8 ohne Atemschutz haben | 49 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 405119 | ||
Datum | 25.05.2007 17:49 MSG-Nr: [ 405119 ] | 14162 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Schmid Markus Stimmt aber für unsere alten unterdruck Geräte gab es schon keine Ersatzteile mehr und die Gemeinde wollte uns keine neuen Atemschutzgeräte kaufen!! Besteht für das LF8 ein Bedarf? oder wurde es durch das LF20 ersetzt? Wenn es ersetzt wurde und Ihr es weiter nutzt müsst Ihr Euch entscheiden was Ihr wollt. der Bedarf ist nicht mehr gegeben und die Gem. kann durchaus sagen zahlt sie nicht (was für mich schon etwas Mystisch klingt), wenn Sie aber aus mangeldem Bedarf die Geräte nicht mehr stellt, dürfte sie m.E. auch das Fahrzeug nicht mehr Unterhalten, den wer das eine Unterstütz, muss zwangsläufig auch die Folgekosten (Ersatzbeschaffung) tragen. Ansonsten sehe ich das höchstens noch als GW .... Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung! Wir sollten uns immer an die gute alte Zeit heut zu Tage errinnern, in wenigen Jahren werden wir sie vermissen .... Optimist; Ein Mensch, der alles halb so schlimm oder doppelt so gut findet! Heinz Rühmann ICQ 494000336 | ||||
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