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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen404975
Datum25.05.2007 12:09      MSG-Nr: [ 404975 ]100963 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Hallo,

    Geschrieben von Ulrich CimolinoMein Gott, wir haben echt wichtigere (auch Rechts-)Probleme, als das hier.
    Grundsätzlich ja, nur dürfte das der NEF-Fahrer, der sich im Ernstfall selbst rechtfertigen muss, etwas anders sehen. Genau das ist nämlich in Hessen per Erlass so geregelt.


    Gruß
    Markus

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