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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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Krankenhaus
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorClau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen404922
Datum25.05.2007 10:51      MSG-Nr: [ 404922 ]100923 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Tach,

    Geschrieben von Florian BeschDoch. Der Pat im RTW ist zwar krank aber stabil (Apoplex)
    der andere Patient ist schlimmer krank (Atemnot)

    Wir können uns auch was zurecht konstruieren mit der Augenverletzung, die ein schnelle Behandlung erforderlich macht, aber nicht lebensbedrohlich ist und dem parallelen SIDS-Vorfall...

    Wenn es bei dem Apoplex wirklich auf die vielleicht 5 Minuten ankommen sollte, die ich mit Blau rausholen kann, dann ist der für mich nicht wirklich stabil und ich würde als NA mir 10x überlegen, ob ich den allein lasse. Ist er stabil sehe ich wenig Grund, dass die Voraussetzungen nach StVO wirklich gegeben sind

    Ich bleibe bei meiner Behauptung, dass in 99% aller Fälle ein Denkfehler vorliegt, wenn ein NA auf alarmmäßiger Beförderung zum KH in der Lage ist umzusteigen. Entweder oder, ein bißchen schwanger gibts nicht...


    Gruß, Claus

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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