| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH | 140 Beiträge | ||
| Autor | Clau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen | 404922 | ||
| Datum | 25.05.2007 10:51 MSG-Nr: [ 404922 ] | 100923 x gelesen | ||
| Infos: | ||||
Tach, Geschrieben von Florian Besch Doch. Der Pat im RTW ist zwar krank aber stabil (Apoplex) Wir können uns auch was zurecht konstruieren mit der Augenverletzung, die ein schnelle Behandlung erforderlich macht, aber nicht lebensbedrohlich ist und dem parallelen SIDS-Vorfall... Wenn es bei dem Apoplex wirklich auf die vielleicht 5 Minuten ankommen sollte, die ich mit Blau rausholen kann, dann ist der für mich nicht wirklich stabil und ich würde als NA mir 10x überlegen, ob ich den allein lasse. Ist er stabil sehe ich wenig Grund, dass die Voraussetzungen nach StVO wirklich gegeben sind Ich bleibe bei meiner Behauptung, dass in 99% aller Fälle ein Denkfehler vorliegt, wenn ein NA auf alarmmäßiger Beförderung zum KH in der Lage ist umzusteigen. Entweder oder, ein bißchen schwanger gibts nicht... Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|