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Straßenverkehrsordnung
1. Notarzt
2. Normenausschuss
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Straßenverkehrsordnung
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar404915
Datum25.05.2007 10:42      MSG-Nr: [ 404915 ]101166 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Geschrieben von Claus KempNur wie logisch ist das im Zusammenhang mit einer alarmmäßigen Fahrt zum KH? Wenn wirklich die Voraussetzungen der StVO vorliegen (Rettung Menschenleben, schwere ges. Schäden abwenden) um mit Blau zu fahren, dann ist m.E. der NA definitiv nicht abkömmlich. Kann der NA weg, dann muss man sich die Frage stellen, ob die Voraussetzungen nach StVO wirklich vorliegen. Irgendwas paßt da nicht...


    Doch. Der Pat im RTW ist zwar krank aber stabil (Apoplex)
    der andere Patient ist schlimmer krank (Atemnot)


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    - langsam ist sicher und sicher ist schnell -

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