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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH | 140 Beiträge | ||
| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 404915 | ||
| Datum | 25.05.2007 10:42 MSG-Nr: [ 404915 ] | 101166 x gelesen | ||
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Geschrieben von Claus Kemp Nur wie logisch ist das im Zusammenhang mit einer alarmmäßigen Fahrt zum KH? Wenn wirklich die Voraussetzungen der StVO vorliegen (Rettung Menschenleben, schwere ges. Schäden abwenden) um mit Blau zu fahren, dann ist m.E. der NA definitiv nicht abkömmlich. Kann der NA weg, dann muss man sich die Frage stellen, ob die Voraussetzungen nach StVO wirklich vorliegen. Irgendwas paßt da nicht... Doch. Der Pat im RTW ist zwar krank aber stabil (Apoplex) der andere Patient ist schlimmer krank (Atemnot) Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst - langsam ist sicher und sicher ist schnell - | ||||
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