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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH | 140 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 404904 | ||
| Datum | 25.05.2007 10:30 MSG-Nr: [ 404904 ] | 100981 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian Krupp Aber die Bezeichnung "Wegerecht" wird nicht mit diesem Absatz zusammengebracht, oder? Nein, das nicht. Ich sagte ja auch nur: Ist nicht tragisch. Wenn 35 Abs. 5a liegen auch die Voraussetzungen für die "Nutzung" von 38 vor. Übrigens: Es gibt Leute die wollen den Begriff Wegerecht abschaffen, halte ich allerdings nichts von, weil die Unterscheidung zwischen 35 und 38 dann noch schlechter vermittelbar ist. Gruß Sven | ||||
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