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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW404882
Datum25.05.2007 10:05      MSG-Nr: [ 404882 ]101544 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Geschrieben von Macus K.Jahrelang hab ich in Hamburg Rettungsdienst gefahren, in Berlin ebenso - und in den beiden Bundesländer wird es so entsprechend gehandhabt, RTW vorweg, NEF mit Fahrer hinterher.

    Ich muss mich als Fahrer fragen, darf ich das, wenn ja warum. Und es gibt dazu keine plausible Antwort.


    Und nirgendwo wird mehr unnütze leere Drehzahl auf höchstem juristischem (Stammtisch-)Niveau verbreitet als da. Gern auch von Juristen selbst.
    Die Lösungen finden sich dann in gebogener Sprache, die Deppen sind ggf. tatsächlich die Fahrer.

    Der GMV sagt für mich:
    Egal ob das NEF oder der RTW vorn fährt, das ist EINE Einheit, die zusammen gehört und zusammen agiert, solange der Notarztauftrag im RTW bestehen bleibt.
    Begründung:
    - bei Verschlechterung der Situation wird ggf. die Fahrt unterbrochen und der Patient stehend weiter behandelt (dazu brauchts ggf. den Fahrer vom NEF, gerade da, wo der Arzt Selbstfahrer ist!)
    - es gibt standortabhängig übrigens sehr wohl durchaus unterschiedliche Ausrüstungen für NEF/RTW, die dann ggf. benötigt werden könnte.
    - bei anderen wichtigeren Ereignissen (Notfälle) kann der Arzt abgezogen werden und mit dem NEF zum nächsten Notfall fahren, wenn das möglich erscheint. (Und das ist es wohl tatsächlich nach Stabilisierung der Situation am Patienten oft genug.) Dazu muß das NEF beim RTW sein.


    Die anderen Aspekte der Diskussion bis hin zur angeblichen "Nötigung" der anderen Verkehrsteilnehmer durch vorausfahrende "räumende" NEF hat komischerweise beim KdoW oder ELW 1 im Löschzugverband noch niemand gestellt...
    Wohingehend es durchaus Berichte von Fahrern von RTWs gibt, die den Verbund mit intelligent (!) vorausfahrendem NEF schätzen, weil damit die Fahrt für den Patieten deutlich ruhiger wird. Es soll ja Krankheitsbilder geben, da ist genau das wichtig...

    Mein Gott, wir haben echt wichtigere (auch Rechts-)Probleme, als das hier.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt