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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaZukunft der Freiwilligen Feuerwehren192 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz404532
Datum23.05.2007 20:12      MSG-Nr: [ 404532 ]183261 x gelesen
Infos:
  • 06.06.07 DFV-Stellungsnahme zur "Magdeburger Erklärung"

  • Hallo!

    Geschrieben von Marc DickeyNaja, alle Brand- und Feuerschutzgesetze fordern eine geistige und körperliche Eignung als Voraussetzung.

    Das ist der erste Punkt den man vor allen anderen wirklich überprüfen sollte. Was spricht dagegen? Nur das der eine oder andere Bewerber aus gesundheitlichen Gründen eben nicht zur Feuerwehr darf?

    Es gibt doch jedem Einsatzleiter oder Wehrführer ein viel sichereres Gefühl wenn er darüber informiert ist das seine Leute aufgrund ärztliche Untersuchung Feuerwehrdiensttauglich sind.

    Hier würde nach meiner Ansicht die G-20 (Lärm), G-21 (Kältearbeiten), G-25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten), G-26 (Atemschutzgeräte), G-30 (Hitzearbeiten), G-31 (Überdruck) und G-41 (Arbeiten mit Absturzgefahr) völlig ausreichen. Evtl. könnte man ja die Untersuchungenn zu eine G-FFw zusammenfassen und verbindlich für alle Bewerber voschreiben.

    Geschrieben von Marc DickeyIch verweise diesbezüglich mal auf die FwDV 300 HH

    Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Hier sollten sich alle Bundesländer ein Beispiel nehmen.

    Gruß

    Jakob


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