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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Zukunft der Freiwilligen Feuerwehren | 192 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 404528 | |||
Datum | 23.05.2007 19:51 MSG-Nr: [ 404528 ] | 183378 x gelesen | |||
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Dann könnte man ein bestimmtes Auswahlverfahren für Bewerber einführen zum Beispiel das bestehen der G-26/III. Naja, alle Brand- und Feuerschutzgesetze fordern eine geistige und körperliche Eignung als Voraussetzung. Zum Glück hat sich außer Hamburg nur noch keiner die Mühre gemacht die auf Landesebene sauber zu definieren. Ich verweise diesbezüglich mal auf die FwDV 300 HH MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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