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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Überlassungsvereinbarung für vom Verein beschafftes Fz | 8 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 404518 | |||
Datum | 23.05.2007 18:46 MSG-Nr: [ 404518 ] | 5045 x gelesen | |||
- Wer der Halter des Kfz sein soll Ergänzung: - Art der Unterbringung des Fzg. - Umfang der Versicherung des Fzg. - Nutzungsmöglichkeiten durch den Fahrzeugüberlasser - Bauliche Veränderungen am Fahrzeug Und da gibt es sicherlich noch mehr. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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