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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÜberlassungsvereinbarung für vom Verein beschafftes Fz8 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen404518
Datum23.05.2007 18:46      MSG-Nr: [ 404518 ]5045 x gelesen

- Wer der Halter des Kfz sein soll

- Wer die Kosten dafür trägt

- an welche Zwecke, und Aufflagen die Überlassung gebunden ist

- und das ein Vorbehalt der (fristgemäßen) Einstellung der Überlassung geregelt ist


Ergänzung:

- Art der Unterbringung des Fzg.

- Umfang der Versicherung des Fzg.

- Nutzungsmöglichkeiten durch den Fahrzeugüberlasser

- Bauliche Veränderungen am Fahrzeug


Und da gibt es sicherlich noch mehr.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

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(2) ...


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