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Bayrisches Feuerwehrgesetz
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaZukunft der Freiwilligen Feuerwehren192 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY404365
Datum23.05.2007 10:04      MSG-Nr: [ 404365 ]183745 x gelesen
Infos:
  • 06.06.07 DFV-Stellungsnahme zur "Magdeburger Erklärung"

  • Geschrieben von Paul Bäumer
    Ich mach es mir mal einfach. Weil es die Brandschutzgesetze der Länder so vorschreiben. ;-)

    Geschrieben von Christi@n Pannier
    Richtig. Noch.

    So ist es. Im Entwurf des neuen BayFwG, das im Herbst kommen soll, ist nun ausdrücklich die Möglichkeit von Feuerwehrzweckverbänden erwähnt. Das wird v.a. für kleinere Gemeinden interessant, deren Gebiet von FFs aus den Nachbargemeinden abgedeckt werden kann. Diese Gemeinden müssen nun nicht mehr eine eigene Wehr unterhalten, sondern können sich über einen Zweckverband an den Kosten der Nachbarwehren beteiligen und ihr Gemeindegebiet von diesen betreuen lassen.

    Ob davon Gebrauch gemacht wird, wage ich allerdings zu bezweifeln, denn derade in Bayern sind die FFs historisch gewachsene Gebilde und gerade in kleinen Orten ist es noch so, dass aus fast jeder Familie jemand in der FF Mitglied ist, und sei es nur als Fördermitglied im FW-Verein. Ein Politiker, der es angeht, diese Strukturen zu zerschlagen, kann zu 100% damit rechnen, bei der nächsten Kommunalwahl kaltgestellt zu werden.

    Gruß
    peter



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