Feuerwehreinsatzzentrale, in RLP von jeder Verbandsgemeinde (VG) vor zuhaltende ortsfeste Führungseinrichtung
Hier in RLP ist ausschlaggebend die "Landesverordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen". Demnach wird eine "Abbrandgenehmigung" erteilt. Diese (kostenfreie) "Genehmigung", also eher eine Anzeige, hält fest, wer auf welchem Grundstück (genaue Bezeichnung) was (Menge? Art?) verbrennt. Der vorraussichtliche Termin (frühestens 3 Tage nach Anzeige) muss genannt werden, allgemein darf die Verbrennung aber innerhalb 20 Tage erfolgen. Durchschriften dieser Genehmigungen gehen an die Polizei (Erstalarmierungsstelle), unsere FEZ und den jeweiligen Löschgruppenleiter. Es kommt aber auch häufig vor, dass Landwirte, die eine solche Verbrennung vorhaben, von selbst schon der Löschgruppenführung oder auch der Polizei Bescheid sagen. So wird im Falle eines entsprechenden Notrufes meist eine Alarmierung abgewehrt.
Es kommt aber natürlich immer wieder mal vor, dass trotzdem alarmiert wird und die Abbrandgenehmigung erst vor Ort festgestellt wird. Hauptgrund hierfür ist allerdings, dass eine solche Verbrennung im hier direkt angrenzenden NRW nicht erlaubt ist, daher rufen häufig NRWler, die über die A61 durch unsere Gemeinde jagen, den Notruf.
Eine Häufung dieser Fälle gibt es hier zur Zeit nicht, allerdings hat uns der Sturm dieses Jahr auch weitestgehend in Ruhe gelassen.
Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...
Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de
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