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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | PSA bei priv. Unfallen | 38 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 404008 | ||
Datum | 21.05.2007 20:46 MSG-Nr: [ 404008 ] | 13846 x gelesen | ||
Ferner gehört die Uniform m. E. ins Gerätehaus! Zum Feuerwehrfahrzeug muss nämlich grundsätzlich jeder, bevor er ausrückt! Warnweste für 5 EUR tut es für den Ersthelfer auf alle Fälle auch! Darüber hinaus ist auch die persönlich zugeteilte Schutzausrüstung Eigentum der Gemeinde. Die kauft das Zeug bestimmt nicht für die Verwendung für solche Lagen! Man nimmt ja auch kein Atemschutzgerät oder das Feuerwehrfahrzeug mit, nur weil es mal zufällig brennen könnte! Gruß Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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