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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaZukunft der Freiwilligen Feuerwehren192 Beiträge
AutorMart8in 8M., Leipzig / Sachsen403773
Datum20.05.2007 10:37      MSG-Nr: [ 403773 ]185195 x gelesen
Infos:
  • 06.06.07 DFV-Stellungsnahme zur "Magdeburger Erklärung"

  • Hallo Sebastian

    Die Möglichkeit zur Verpflichtung bietet meines jedes der deutschen Brandschutzgesetze. In Deutschland wird dieses Mittel (Pflichtfeuerwehr) aber auch nur als Notbehelf gesehen, wenn nicht genügend freiwillige Kräfte gefunden werden.

    Aus deutscher Sicht hat die Pflichtfeuerwehr den erheblichen Nachteil, dass man sich zu einem hohen Anteil unmotiviertes Personal holt. Auf einem kleinen Dorf bei dem sich jeder kennt und hilft, die feuerwehrtechn. Ausstattung minimal ist und eine richtige Feuerwehr in greifbarer Nähe liegt, mag es noch gehen. Aber sobald man in Ballungszentren gerät, hat meines Erachtens nach eine Pflichtfeuerwehr erhebliche negative Einflüsse auf den Einsatzerfolg.

    Meine Großeltern wohnten in einem kleinen fränkischen Dorf (BW) , da wurde die gesamte Feuerwehr durch verpflichtetes Personal gestellt. Jeder in einer gewissen Altergrenze war zur Teilnahme verpflichtet. Ich meine sogar, dass es heute immer noch so ist. Die Ausstattung bestand damals also zwischen 1974 und 198x/9x (und übrigens auch noch heute) aus einem TSA. Alarmiert wurde per Telefonkette. Eine Sirene gab es nur im Nachbardorf. Der EInsatzerfolg beschränkte sich auf die Verteidigung der Nachbarhäuser und dem Warten auf die richtige Feuerwehr aus ca. 20km bis 30km Entfernung.
    Ich habe vor nicht allzu langer Zeit (vor ca. 1/2 Jahr) meine Bekannten in dem Dorf besucht. Man diskutiert anscheinend zur Zeit darüber, ob man statt des TSA ein Feuerwehrfahrzeug beschafft. Da gibt es auch viele die gegen die Beschaffung sind, da die gesellschaftliche Verantwortung (d.h. der zuerwartende Einsatzerfolg und die damit verbundene Erhöhung von Ausbildung und Wissenkompetenzen) mit so einer Aufbesserung der Feuerwehr steigt.

    Damals war es auch so, dass man sich auch durch eine Feuerwehrabgabe davon befreien konnte. In BW musste man damals, sofern meine Erinnerungen nicht trügen, keine Feuerwehrabgabe zahlen, wenn man Mitglied in einer Feuerwehr war.

    Gruß
    Martin



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