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Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaZukunft der Freiwilligen Feuerwehren192 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8B., Erfurt / Thüringen403756
Datum19.05.2007 21:55      MSG-Nr: [ 403756 ]185148 x gelesen
Infos:
  • 06.06.07 DFV-Stellungsnahme zur "Magdeburger Erklärung"

  • Eine Verpflichtung zum Feuerwehrdienst haben wir, in ähnlicher Form in Thüringen auch.
    Diese steht im ThürBKG und ist im Allgemeinen auch für alle erwachsenen Männer (wenn ich mich jetzt im Detail nicht irre) gültig.

    Aber das ist halt auch alles. Sie steht halt da im Gesetz. aber kümmern tuts keinen und vollstreckt wirds nicht.

    Dass man eine Art "Strafsteuer" zahlen muss, wenn man dieser Pflicht nicht nachkommt ist natürlich auch eine Möglichkeit. Da fände ich es aber doch angenehmer wenn man etwas bekommen würde, wenn mans macht (FF).

    Wirklich eine interessante Info für mich. Danke David.

    Grüße, Sebastian



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