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| Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | |||
| Thema | Resolution des Diepholzer KBM und der Kommunen | 161 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 403487 | |||
| Datum | 17.05.2007 20:28 MSG-Nr: [ 403487 ] | 152899 x gelesen | |||
| Infos: | |||||
Und bei pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben besteht dieser Rahmen im Wesneltichen aus der Frage "Hat die Gemeinde eine Feuerwehr?". Auch die Frage "Werden geltende Rechtsvorschriften eigehalten?" kann jederzeit gesellt werden - spätestens wenn es Hinweise darauf gibt, daß dem nicht so ist sollte sie sogar gestellt werden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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