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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | SER vs Rahmenprozeß | 4 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8Z., Kruft / RP, VG Pellenz | 403314 | ||
Datum | 16.05.2007 22:28 MSG-Nr: [ 403314 ] | 3524 x gelesen | ||
Hi, bei meinem Arbeitgeber wird sowas als "Verfahrensweisen xxx" oder sogar (bei sehr wichtigen Dingen) "Dienstanweisung xxx" genannt . Zunächst wird von einem Verantwortlichen oder in einem kleinen Gremium (MA mehrerer Produktions-Team´s bestehend) die grundsätzliche Verfahrensweise mit möglichst einer (Rückfall)Alternative festgelegt und schriftlich festgehalten. Im zweiten Schritt wird dieses Schreiben dann über die Führungshirachie zu den betroffenen weitergeleitet mit der "Bitte um Beachtung" und wird an den Betroffenen Arbeitsplätzen (zumindest auf unserer Wache so) für alle sichtbar ausgehangen. Funktioniert die festgelegte Verfahrensweise nicht, wird nachgebessert oder (bei Mißachtung) einen auf den Deckel ;-) Gruß Thomas Thomas Zinken Dionysiusstraße 3 56642 Kruft Tel: 01707363563 ------------------------------------ www.feuerwehr-kruft.de www.atemschutzunfaelle.de thomas.zinken@onlinehome.de ------------------------------------ Meine persönliche Meinung ! | ||||
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