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ThemaSER vs Rahmenprozeß4 Beiträge
AutorThom8as 8Z., Kruft / RP, VG Pellenz403314
Datum16.05.2007 22:28      MSG-Nr: [ 403314 ]3524 x gelesen

Hi,

bei meinem Arbeitgeber wird sowas als "Verfahrensweisen xxx" oder sogar (bei sehr wichtigen Dingen) "Dienstanweisung xxx" genannt .

Zunächst wird von einem Verantwortlichen oder in einem kleinen Gremium (MA mehrerer Produktions-Team´s bestehend) die grundsätzliche Verfahrensweise mit möglichst einer (Rückfall)Alternative festgelegt und schriftlich festgehalten.

Im zweiten Schritt wird dieses Schreiben dann über die Führungshirachie zu den betroffenen weitergeleitet mit der "Bitte um Beachtung" und wird an den Betroffenen Arbeitsplätzen (zumindest auf unserer Wache so) für alle sichtbar ausgehangen.

Funktioniert die festgelegte Verfahrensweise nicht, wird nachgebessert oder (bei Mißachtung) einen auf den Deckel ;-)

Gruß

Thomas


Thomas Zinken

Dionysiusstraße 3
56642 Kruft
Tel: 01707363563
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www.feuerwehr-kruft.de
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thomas.zinken@onlinehome.de
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