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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaDienstrang FF55 Beiträge
AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg / NRW402919
Datum14.05.2007 11:15      MSG-Nr: [ 402919 ]18837 x gelesen

Geschrieben von Busemann GeorAber das ist niergends vermerkt wie diese Regelung zu treffen ist. Nicht in der FWDV2 und nicht in der LVO FF für NRW.

???

Ich schaue in mein Rotes Heft FwDV 2, Version 2003 und lese unter "Teil I - Rahmenrichtlinien" im Unterpunkt 1.12:

[...]
Die erfolgreich abgeschlossene Laufbahnausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst wird bei der Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr wie folgt anerkannt:

Feuerwehrtechnischer Dienst - Freiwillige Feuerwehr

Grundausbildungslehrgang - Truppmann nach Ziffer 2.1

Laufbahn für den mD - Truppführer nach Ziffer 2.2
OHNE GF-Qualifikation

Laufbahn für den mD - Gruppenführer nach Ziffer 4.1
MIT GF-Qualifikation

Laufbahn f.d. gD oder hD - Zugführer nach Ziffer 4.2,
Verbandsführer nach Ziffer 4.3
LdF nach Ziffer 4.6
[...]

Schönen Tag noch...


Gruß
ado

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