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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstrang FF | 55 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / NRW | 402919 | ||
Datum | 14.05.2007 11:15 MSG-Nr: [ 402919 ] | 18837 x gelesen | ||
Geschrieben von Busemann Geor Aber das ist niergends vermerkt wie diese Regelung zu treffen ist. Nicht in der FWDV2 und nicht in der LVO FF für NRW. ??? Ich schaue in mein Rotes Heft FwDV 2, Version 2003 und lese unter "Teil I - Rahmenrichtlinien" im Unterpunkt 1.12: [...] Die erfolgreich abgeschlossene Laufbahnausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst wird bei der Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr wie folgt anerkannt: Feuerwehrtechnischer Dienst - Freiwillige Feuerwehr Grundausbildungslehrgang - Truppmann nach Ziffer 2.1 Laufbahn für den mD - Truppführer nach Ziffer 2.2 OHNE GF-Qualifikation Laufbahn für den mD - Gruppenführer nach Ziffer 4.1 MIT GF-Qualifikation Laufbahn f.d. gD oder hD - Zugführer nach Ziffer 4.2, Verbandsführer nach Ziffer 4.3 LdF nach Ziffer 4.6 [...] Schönen Tag noch... Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | ||||
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