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Feuerwehrdienstvorschrift
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaDienstrang FF55 Beiträge
AutorStef8an 8H., Schermbeck / NRW402543
Datum11.05.2007 08:42      MSG-Nr: [ 402543 ]18830 x gelesen

Nach FwDV 2 Punkt 1.12 ist geregelt, wie die B-Ausbildung in der FF anerkannt werden sollte!
Es obliegt zum Schluß immer noch dem Leiter der Feuerwehr zu entscheiden, in wie weit er die Ausbildung bei Beförderungen anerkennt. Hier spielen insbesondere Neid und persönliche Angelegenheiten eine ganz große Rolle. (eigene Erfahrung)

Gruß Stefan



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