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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAmtshaftung bei Beschaffungen18 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen402511
Datum10.05.2007 21:49      MSG-Nr: [ 402511 ]8378 x gelesen

Geschrieben von Fabian KunzDas sind ja alles gute Argumente aus Sicht der Feuerwehr. Aber: Um einen Fall von Amtshaftung zu haben müsste doch ein Schaden eintreten, der durch das LF 10/6 sicher zu verhindern gewesen wäre.

Da hast du sicher recht, Amtshaftung wird hier ohne wirkliche Schäden nich ziehen... für verschwendete Steuergelder, weil man doch noch ein LF nachkaufen muss oder seiner Verpflichtung zum Brandschutz nich nachkommt gibt's eher selten Strafen...
Wobei das mit der Wasserversorgung schon recht gravierend zu sein scheint, so wie sich die Aussagen dazu lasen. Wenn man erst die TS am Brunnen ausladen und zig B-Längen kuppeln muss, ist nicht mehr viel mit den max. 17 Minuten ab Brandausbruch bis zur Rea bei Brand mit Rauchgas-Intox.

Gruß,
Thorben



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