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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Amtshaftung bei Beschaffungen | 18 Beiträge | ||
Autor | Fabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü | 402508 | ||
Datum | 10.05.2007 21:34 MSG-Nr: [ 402508 ] | 8404 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Thorben Gruhl Allrad: Moorige Gebiete im Ausrückebereich... Das sind ja alles gute Argumente aus Sicht der Feuerwehr. Aber: Um einen Fall von Amtshaftung zu haben müsste doch ein Schaden eintreten, der durch das LF 10/6 sicher zu verhindern gewesen wäre. Wie will man denn den Beweis im konkreten Fall führen - mit allen sonstigen Einflußfaktoren wie z.B. Ausbildungsstand, Ausrückestärke und -zeit? Ich stelle mir das schwer bis unmöglich vor. Gruß Fabian | ||||
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