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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAmtshaftung bei Beschaffungen18 Beiträge
AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü402508
Datum10.05.2007 21:34      MSG-Nr: [ 402508 ]8404 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Thorben GruhlAllrad: Moorige Gebiete im Ausrückebereich...

zweite Pumpe: anderen Postings nach besch***ene UFH-Dichte auch im dahingewürfelt bebauten Bereich mit gerne mal >200m Schlauchstrecke ab WEst.

Wasser auf dem Fahrzeug: Hier würde ein 1000er Tank nicht Schaden als Überbrückung bis benachbartes TLF eintrifft und/oder WV steht. in den Randbereichen - ebenfalls bebaut - sind's bis zu 8km Anfahrt des nächsten "gemeindeigenem" TLFs in Deblinghausen. Auch bei kreisgrenzenübergreifende Anforderung aus Kirchdorf bleibt's in einigen Teilen bei über 5km.

Ist ggf. noch Zusatzbeladung für die Erdgasaufbereitungsanlage unterzubringen?


Das sind ja alles gute Argumente aus Sicht der Feuerwehr. Aber: Um einen Fall von Amtshaftung zu haben müsste doch ein Schaden eintreten, der durch das LF 10/6 sicher zu verhindern gewesen wäre. Wie will man denn den Beweis im konkreten Fall führen - mit allen sonstigen Einflußfaktoren wie z.B. Ausbildungsstand, Ausrückestärke und -zeit? Ich stelle mir das schwer bis unmöglich vor.

Gruß Fabian



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