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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVorlage für Verpflichtungserklärung (RLP)16 Beiträge
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg402405
Datum09.05.2007 22:56      MSG-Nr: [ 402405 ]8088 x gelesen

Geschrieben von Carmen FuchsWenn ich die Hinweise so recht überlege, dann gibt es gar keine Vorschrift (in RLP) darüber, dass eine VE unterschrieben werden muß. Der FWA nimmt ja ein Ehrenamt nach LBKG und GemO wahr. Dort sind alle Vorschriften dargelegt. Sehe ich das richtig?

Hallo,

ich verstehe das vielleicht nicht richtig, aber warum soll denn ein normaler Mitteleuropäer eine Verpflichtungserklärung für ehrenamtliche Tätigkeiten unterschreiben?

Freut man sich in den heutigen Zeiten nicht über jeden neuen Mitarbeiter? Muss man da zusätzliche, bürokratische Hemmschwellen aufbauen? Vor allem vor dem Hintergrund, dass es viele Gemeinden gibt, wo tagsüber einfach niemand mehr kommt?

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info



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