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Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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Verkehrsunfall
RubrikTechn. Hilfeleistung zurück
ThemaSER Technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen7 Beiträge
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen402344
Datum09.05.2007 16:26      MSG-Nr: [ 402344 ]6760 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Jochen LanderIn der neuen SER Technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen von Jan Südmersen soll der minimale Kräfteansatz von 18 Einsatzkräften (inkl. RD) bei einem VU mit 1 eingeklemmten Person betragen.
Jetzt meine Frage. Sind das Eure praktische Erfahrungen oder ist das irgendwo als Empfehlung niedergeschrieben?

Unsere SER sieht vor:
B-Dienst --> 2 --> Einsatzleitung
C-Dienst --> 2 --> Leitung der technischen Maßnahmen
HLF --> 6 --> Rettungsmaßnahmen
HLF --> 6 --> Absicherung der Einsatzstelle und Unterstützungaufgaben
RW --> 2 --> taktische Reserve, ggf. Unterstützung
RTW --> 2 --> Versorgung und Übernahme des Patienten
NEF --> 2 --> Versorgung des Patienten

Summe --> 22, abzüglich RD (der anderweitig abgerechnet wird) verbleiben 18

Für jede weitere eingeklemmte Person ist in der Regel ein weiteres HLF vorgesehen und zwangsläufig auch ein weiterer RTW und ggf. ein NEF.
Dann wären wir bei 32 Einsatzkräften bzw. 24 FA.

Geschrieben von Jochen LanderWir hatten vor 2 Jahren einen VU mit 2 eingeklemmten Personen. Jetzt streitet sich die Versicherung mit der Verwaltung wegen den Kosten. Die Versicherung des Verursachers will nur die direkt ander Rettung beteiligten Einsatzkräfte bezahlen. Ist das so korrekt, oder müsste sie alle im Einsatz befindlichen Kräfte bezahlen? Im Einsatz waren damals 26 FA.
Rein mathematisch betrachtet ist euer Kräfteansatz plausibel.

Rein rechtlich betrachtet müsste man sich zunächst mal mit den Regelungen über Kostenersatz in eurem Brandschutzgesetz auseinandersetzen.
In Hessen z. B. fiele dieser Einsatz unter "Menschenrettung" und wäre somit kostenfrei. Für RP scheint es eine solche Regelung nicht zu geben.


Gruß
Markus

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