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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaKennzeichnung Klasse 7 - war: Atomare Strahlung der ...9 Beiträge
AutorChri8sti8an 8J., Rodheim / Hessen401884
Datum07.05.2007 14:47      MSG-Nr: [ 401884 ]5631 x gelesen
Infos:
  • 08.05.07 Gefahrgut - Recht / Vorschriften - Straße (www.bmvbs.de)

  • Geschrieben von Mathias Zimmerwäre das möglich? Bestimmte gefährliche Stoffe dürfen als Kleinmenge ja in ganz normalen Postsendungen (Pakete etc.) verpackt und verschickt werden, die Umverpackungen tragen dann nur einen Aufkleber mit "LQ" oder der UN-Nummer.
    Ist das auch bei Stoffen, die unter die Klasse 7 fallen, generell denkbar? Darf beispielsweise ein weiß-1-Versandstück in einem ganz normalen, außen nicht gekennzeichneten Paketlaster transportiert werden?


    Jein. Schau dir mal ADR 2.2.7.1.2 an, dazu noch 1.1.3.6. Die Mengen bzw Aktivitäten um die es da geht sind aber entweder sehr begrenzt oder aber es sind Stoffe, die in der Natur so vorkommen, eben Erze, und nicht sonderlich gefährlich sind.

    IANAL.
    MkG
    CJ


    Freiwillige Feuerwehr Rodheim
    Ich vertrete hier (sofern nicht anders gekennzeichnet) nur meine persönliche Meinung.
    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung des Lesers.
    - Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic.
    - Any technology distinguishable from magic is insufficiently advanced.
    - Any technology, no matter how primitive, is magic to those who don't understand it.

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