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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Ausbildung bei der BF trotz Ersatzdienst | 26 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 401508 | ||
Datum | 05.05.2007 00:38 MSG-Nr: [ 401508 ] | 8412 x gelesen | ||
Geschrieben von Manuel Schmidt Ok, so geht er halt anteilig 1/7 des Grundwehrdienstes zur BW... Falsch. Es geht die volle Zeit zum Bund. Die anteilige Anrechnung der geleisteten Zeit im Zivilschutz gilt nur dann, wenn die beendigung des Dienstverhältnisses nicht in der Person des Freigestellten liegt. z:B. wenn die Einheit der er angehört aufgelöst wird. In allen anderen Fällen, z.B. dann wenn wegen Nachlässigkeiten im Dienst das Dienstverhältnis durch die Behörde beendet wird, wird der große Löschknopf gedrückt, Dein Dienstzeitkonto ist wieder auf Null und Du gehst volle 9 Monate treu dienen und tapfer verteidigen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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