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RubrikAusbildung zurück
ThemaAusbildung bei der BF trotz Ersatzdienst26 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg401508
Datum05.05.2007 00:38      MSG-Nr: [ 401508 ]8412 x gelesen

Geschrieben von Manuel SchmidtOk, so geht er halt anteilig 1/7 des Grundwehrdienstes zur BW...

Falsch. Es geht die volle Zeit zum Bund.
Die anteilige Anrechnung der geleisteten Zeit im Zivilschutz gilt nur dann, wenn die beendigung des Dienstverhältnisses nicht in der Person des Freigestellten liegt. z:B. wenn die Einheit der er angehört aufgelöst wird.

In allen anderen Fällen, z.B. dann wenn wegen Nachlässigkeiten im Dienst das Dienstverhältnis durch die Behörde beendet wird, wird der große Löschknopf gedrückt, Dein Dienstzeitkonto ist wieder auf Null und Du gehst volle 9 Monate treu dienen und tapfer verteidigen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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