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| Thema | Person hinter Tür -> Tür öffnen | 45 Beiträge | ||
| Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 401432 | ||
| Datum | 04.05.2007 18:51 MSG-Nr: [ 401432 ] | 16776 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Andreas Dovern Sicherung der Wohnung vielleicht? ;-) Richtig, aber das ist nicht immer erforderlich, z. B. - Vor Ort hat sich die Türöffnung nach weiterer Erkundung erübrigt. - Wohnung wurde ohne Beschädigung der Tür geöffnet und kann wieder ordnungsgemäß verschlossen werden - Ein anderer Wohnungsberechtigter, ggf. nach Absprache mit dem Patienten, ist vor Ort - ... Deshalb kann ich auf eine Pauschalarmierung der Polizei verzichten und fordere diese erst bei Bedarf an, wenn wirklich keine andere Möglichkeit besteht. Gruß Markus | ||||
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