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Berufsfeuerwehr
RubrikAusbildung zurück
ThemaPerson hinter Tür -> Tür öffnen45 Beiträge
AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds401271
Datum04.05.2007 11:17      MSG-Nr: [ 401271 ]16726 x gelesen

Geschrieben von Markus GroßWo steht geschrieben, dass die Feuerwehr außerhalb von Gefahrensituationen Türen öffnen soll?
Türöffnung bei "Schlüssel verloren" ist eine gewerbliche Aufgabe.


Das musst DU meine Dienststellenleitung fragen. Grundlage war wohl, einem hilfesuchenden Bürger schnell zu helfen..

Geschrieben von Markus GroßAuch ein Hausbesitzer darf die Wohnung eines Mieters nicht ohne Weiteres betreten. Hier leistet ihr Unterstützung bei einer Grundrechtsverletzung bzw. übt selbst eine aus.
Wo steht geschrieben, dass die Feuerwehr zur Feststellung der Identität Personenkontrollen durchführen darf?


Eben, um das zu verhindern haben wir uns ja durch den Pers.Ausweis oder durch die Polizei versichert, dass der Hilfesuchende berchtigt ist, die Wohnung zu berichtigen.

Außerdem vergisst DU, das die BF eine Vollzugsbehörde ist.

In meinem Dienstausweis stand:
"Der Feuerwehrbeamte ist berechtigt, gem. § 1 Abs. 1 Ziff. 9 und 14 Vollzugsbeamter VoSOG (heißt heute anders, Gefahrenabwehrgesetz)
polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen"

Und nun?

Gruß
Klaus



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