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Feuerwehrgesetz
Gruppenführer (THW)
RubrikAusbildung zurück
ThemaPerson hinter Tür -> Tür öffnen45 Beiträge
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen401245
Datum04.05.2007 09:39      MSG-Nr: [ 401245 ]16624 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von ...... Christian Fischer
Entweder ich werde auf Grund der Vorschriften des jeweils gültigen FwG tätig. Dann sind die Fronten klar und ich brauche auch keine Polizei.
Rechtsgrundlagen hierzu sollte man ab GrFü aufwärts gelernt haben.
Alternativ werde ich als Amtshilfe für die Polizei tätig, dann brauche ich mir keine Sorgen um die Rechtsgrundlage zu machen, denn das ist bei Amtshilfe Aufgabe der anfordernden Stelle.
Oder es ist weder das eine noch das andere, dann gebe ich dem Anrufer den Tip "gelbe Seiten - Schlüsseldienst", nehme seine Daten für den die Verwaltung auf die ihm dann eine Rchnung stellt und rücke von der immer noch verschlossenen Tür ab.

... Klaus Bethge
Na, allzu oft scheinst Du das ja nicht gemacht zu haben, sonst würdest DU die Praxis besser kennen

Sollte die Praxis von dem abweichen, was Christian geschrieben hat, dann handelt die Feuerwehr schlicht und einfach rechtswidrig.
Es ist leider so, das mangels umfassender Ausbildung im Führungsbereich Fehlververhalten bei Feuerwehrs immer noch von Generation zu Generation weiter vererbt wird, dadurch wird es aber nicht automatisch richtig.


Gruß
Markus

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