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Themaneuer Feuerwehrmann nicht aus der Gemeinde?15 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz401181
Datum03.05.2007 21:44      MSG-Nr: [ 401181 ]5104 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Michael LinkenbachIch bin in RLP Mitglied in zwei Feuerwehren. Einmal an meinem Wohnort, einmal an meinem Arbeitsort.
Ist von meinem Sachbearbeiter sogar in Mainz geklärt worden.


Das ist ohne weiteres möglich. Weder das LBKG noch die FwVO verbieten eine solche Doppelmitgliedschaft. Warum auch? Und wenn der zuständige Wehrführer nicht dagegen hat, dann mal los.

Der FA (SB) sollte jedoch an den "Pflichtterminen" (Übungen, Weiterbildungen usw.) beider Wehren teilnehmen. So vermeidet man "böses" Blut.
Evtl. sollte man aber darauf achten das man nicht in zwei Wehren Mitglied ist die gleichzeitig an der gleichen E-Stelle tätig werden. Also in Ort A am Arbeitsplatz bei der Stützpunktwehr und in Ort B, 2 km weiter, bei der Ortswehr. Hier sollte man sich dann definitiv entscheiden.

Ansonsten, why not.

Gruß vom Berg

Jakob


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