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Thema | neuer Feuerwehrmann nicht aus der Gemeinde? | 15 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 401181 | ||
Datum | 03.05.2007 21:44 MSG-Nr: [ 401181 ] | 5104 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Michael Linkenbach Ich bin in RLP Mitglied in zwei Feuerwehren. Einmal an meinem Wohnort, einmal an meinem Arbeitsort. Das ist ohne weiteres möglich. Weder das LBKG noch die FwVO verbieten eine solche Doppelmitgliedschaft. Warum auch? Und wenn der zuständige Wehrführer nicht dagegen hat, dann mal los. Der FA (SB) sollte jedoch an den "Pflichtterminen" (Übungen, Weiterbildungen usw.) beider Wehren teilnehmen. So vermeidet man "böses" Blut. Evtl. sollte man aber darauf achten das man nicht in zwei Wehren Mitglied ist die gleichzeitig an der gleichen E-Stelle tätig werden. Also in Ort A am Arbeitsplatz bei der Stützpunktwehr und in Ort B, 2 km weiter, bei der Ortswehr. Hier sollte man sich dann definitiv entscheiden. Ansonsten, why not. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist. Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage! | ||||
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