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Feuerwehrgesetz
RubrikSonstiges zurück
Themaneuer Feuerwehrmann nicht aus der Gemeinde?15 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg401175
Datum03.05.2007 21:07      MSG-Nr: [ 401175 ]5171 x gelesen

Also ich habe jetzt nochmal nachgeschaut;

siehe § 10 und § 11

Es steht nur geschrieben, dass man nur im Wohnort mit dem Hauptwohnsitz zum Dienst verpflichtet werden kann, was aber mit dieser Sache wenig zu tun hat.
Also kann man durchaus auch in mehreren Feuerwehren tätig sein.

Ist aber wohlgemerkt das FwG von BaWü und unter Umständen in anderen BL nicht übertragbar.


Mit Grüßen
Michael

Alles meine private und persönliche Meinung!

Optimist;
Ein Mensch, der alles halb so schlimm oder doppelt so gut findet!
Heinz Rühmann


ICQ 494000336

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