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Thema | neuer Feuerwehrmann nicht aus der Gemeinde? | 15 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 401175 | ||
Datum | 03.05.2007 21:07 MSG-Nr: [ 401175 ] | 5171 x gelesen | ||
Also ich habe jetzt nochmal nachgeschaut; siehe § 10 und § 11 Es steht nur geschrieben, dass man nur im Wohnort mit dem Hauptwohnsitz zum Dienst verpflichtet werden kann, was aber mit dieser Sache wenig zu tun hat. Also kann man durchaus auch in mehreren Feuerwehren tätig sein. Ist aber wohlgemerkt das FwG von BaWü und unter Umständen in anderen BL nicht übertragbar. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung! Optimist; Ein Mensch, der alles halb so schlimm oder doppelt so gut findet! Heinz Rühmann ICQ 494000336 | ||||
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