News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatz von Seenotfackeln bei privater Feier - Anmeldung möglich/nötig18 Beiträge
AutorJure8k D8., Walldorf / Baden- wü.400862
Datum02.05.2007 17:38      MSG-Nr: [ 400862 ]10842 x gelesen

Hallo,

(2) Pyrotechnische Gegenstände sind Gegenstände, die Vergnügungs- oder technischen Zwecken dienen und in denen explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische (pyrotechnische Sätze) enthalten sind, die dazu bestimmt sind, unter Ausnutzung der in diesen enthaltenen Energie Licht-, Schall-, Rauch-, Nebel-, Heiz-, Druck- oder Bewegungswirkungen zu erzeugen.


Damit fallen sie für mich ganz klar darunter.
Das abbrennen Bengalischen Feuern, z.B. bei Fussballspielen wird meines Wissens nach als "Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz" verfolgt.

Grüße

Jurek



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.120


Einsatz von Seenotfackeln bei privater Feier - Anmeldung möglich/nötig - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt