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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | Sanitäsdienst: Geschlechtertrennung bei islamischer Veranstaltung | 34 Beiträge | ||
| Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Nuthetal (Potsdam) / Brandenburg | 400370 | ||
| Datum | 30.04.2007 15:21 MSG-Nr: [ 400370 ] | 10598 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Bergmann (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. *zustimm* Man muss sicherlich zwischen Religionsfreiheit und Gleichberechtigung sowie Schützen des Menschenlebens abwägen, aber wenn der Dienstleister MHD eine Dienstleistung gegen Bezahlung erbringt, kann sich m.E. der Auftraggeber schon aussuchen, wie die Dienstleistung erbracht wird, sofern er entsprechend bezahlt. Und ich glaube kaum, dass eine Einsatzkraft des MHD zum Dienst gezwungen wurde, oder? Etwas anderes ist es sicherlich bei drohender Lebensgefahr o.ä. im Rettungsdienst, denn dort wird sicherlich das "Leben" über der Freiheit der Religionsausübung angesiedelt sein. Geschrieben von Christian Bergmann Wer? Alle? MdB? MdL? Angie? Stadträte? Euer Bürgermeister? Demokratie lebt vom mitmachen. Politiker sind gewählte Vertreter die das Volk repräsentieren. Und wenn da lt. deiner Aussage nur Pausenkasper sitzen, dann wird das deutsche Volk nichts besser sein. Und vor allem DU kannst es besser machen. So funktioniert Demokratie. Kritik ist erlaubt, sogar gewünscht. Aber da muss ich auch so konsequent sein und es besser machen. Da spricht mir jemand aus der Seele! Wir regen uns immer darüber auf, wenn kleine Dorffeuerwehren, große Stadtwehren, BF und FF, Feuerwehren mit Alkoholproblemen und solche mit Jehova-Fahrzeugen als "die" Feuerwehr gleichgesetzt werden. Dann sollten wir es bei Politikern auch nicht tun! __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung! PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA. Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten! | ||||
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