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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | Sanitäsdienst: Geschlechtertrennung bei islamischer Veranstaltung | 34 Beiträge | ||
| Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 400353 | ||
| Datum | 30.04.2007 14:53 MSG-Nr: [ 400353 ] | 10677 x gelesen | ||
Geschrieben von Klaus Bethge Das habe ich noch nicht erlebt, aber folgendes: Ich sollte im Rahmen meines Dienstes im Vorbeugenden Brandschutz eine Begehung im hiesigen Tempel der Buddisten machen. Solte es das Beamtenrecht tatsächlich nicht hergeben dass eine bestimmte Kleidungsform angeordnet werden kann? ggf. ist eben eine "Entschädigung für das Tragen der privaten Kleidung im Dienst" zu gewähren. Prinzipiell sehe ich das Problem nicht, weshalb man als Vorbeugender Brandschutz (ich nehme an darum geht es hier?) sich nicht auch etwas als Dienstleister ansieht. Geschrieben von Klaus Bethge WAS ich auf dem RTW erlebt habe: Junge muselmanische Schülerin mit einer bösen Schulterverletzung.. Ich hatte das bei einer älteren christlich orientierten Frau. Ja, und? Zu seinem Glück zwingen können wir sie nicht und letztendlich hatte der Pullover der am Körper verblieb auch keine Auswirkungen auf den Krankheitsverlauf. Offene Wunden können icht keimarm abgedeckt werden. Ja. Aber wie gesagt: Der Wille des Patienten ist zu beachten. Manuel | ||||
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