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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaSanitäsdienst: Geschlechtertrennung bei islamischer Veranstaltung34 Beiträge
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz400353
Datum30.04.2007 14:53      MSG-Nr: [ 400353 ]10677 x gelesen

Geschrieben von Klaus BethgeDas habe ich noch nicht erlebt, aber folgendes: Ich sollte im Rahmen meines Dienstes im Vorbeugenden Brandschutz eine Begehung im hiesigen Tempel der Buddisten machen.

Da wurde bei der Dienststelle verlangt, dass ich nicht in Uniform aufschlage..

Ich habe mich geweigert und um Streitereien zu vermeiden wurde ein anderer Kollege hingeschickt..


Solte es das Beamtenrecht tatsächlich nicht hergeben dass eine bestimmte Kleidungsform angeordnet werden kann?
ggf. ist eben eine "Entschädigung für das Tragen der privaten Kleidung im Dienst" zu gewähren.

Prinzipiell sehe ich das Problem nicht, weshalb man als Vorbeugender Brandschutz (ich nehme an darum geht es hier?) sich nicht auch etwas als Dienstleister ansieht.

Geschrieben von Klaus BethgeWAS ich auf dem RTW erlebt habe: Junge muselmanische Schülerin mit einer bösen Schulterverletzung..
Ich habe versucht, ihr das T-Shirt zu entfernen, keine Chance.


Ich hatte das bei einer älteren christlich orientierten Frau.
Ja, und? Zu seinem Glück zwingen können wir sie nicht und letztendlich hatte der Pullover der am Körper verblieb auch keine Auswirkungen auf den Krankheitsverlauf.
Offene Wunden können icht keimarm abgedeckt werden. Ja. Aber wie gesagt:
Der Wille des Patienten ist zu beachten.


Manuel



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