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Feuerwehrdienstvorschrift
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Rubrikneue FwDV´s zurück
ThemaBeleuchtungsgerät als Pflichtausrüstung12 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW400271
Datum30.04.2007 10:08      MSG-Nr: [ 400271 ]9210 x gelesen

Geschrieben von Georg MeerkatzIn der relativ neuen FwDV 3 und in der aktuellen FwDV 1 finden wir wieder als Plichtausrüstung ein Beleuchtungsgerät welches bei einigen Einsätzen / Ausbildungsübungen in meinen Augen hinderlich und sinnlos ist (Waldbodenbrand am Tage nur als ein Beispiel).

Könnte man eine Helmlampe auch als Beleuchtungsgerät gemäß FwDV vertreten?


Nein, weil
- welche Helmleuchte ist zulässig/zugelassen?
Grundsätzlich nach FwDV xyz? => Keine, oder?
Nach PSA-Vorgaben? => Abhängig vom Hersteller, aber nach Auffassung der EXAM (vgl. Atemschutz) nur die, die auch damit geprüft worden ist (das seh ich anders, vgl. n Diskussionen um die zusätzliche Ausrüstung am "Mann")
Nach Ex-Schutz-Vorgaben? => da wird die Luft dann sehr dünn...

Die Frage ist:
In wie weit ist die FwDV in solchen Fragen bindend, wenn es dafür absolut keine Notwendigkeit gibt?
In solchen Fragen greift spätestens das Vorwort, dass Abweichungen zulässig sind.
Wieso diskutieren wir also hier darüber? (Oder erwartet jemand im Ernst, dass wir Vorschriften erhalten, dass beim Eintreten der Dämmerung (oder in finstere Ecken/Gebäude) mit Dunkelheit zu rechnen ist und rechtzeitig sich mit Lichtquellen zu versorgen ist?)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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