| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | neue FwDV´s | zurück | ||
| Thema | Beleuchtungsgerät als Pflichtausrüstung | 12 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 400271 | ||
| Datum | 30.04.2007 10:08 MSG-Nr: [ 400271 ] | 9210 x gelesen | ||
Geschrieben von Georg Meerkatz In der relativ neuen FwDV 3 und in der aktuellen FwDV 1 finden wir wieder als Plichtausrüstung ein Beleuchtungsgerät welches bei einigen Einsätzen / Ausbildungsübungen in meinen Augen hinderlich und sinnlos ist (Waldbodenbrand am Tage nur als ein Beispiel). Nein, weil - welche Helmleuchte ist zulässig/zugelassen? Grundsätzlich nach FwDV xyz? => Keine, oder? Nach PSA-Vorgaben? => Abhängig vom Hersteller, aber nach Auffassung der EXAM (vgl. Atemschutz) nur die, die auch damit geprüft worden ist (das seh ich anders, vgl. n Diskussionen um die zusätzliche Ausrüstung am "Mann") Nach Ex-Schutz-Vorgaben? => da wird die Luft dann sehr dünn... Die Frage ist: In wie weit ist die FwDV in solchen Fragen bindend, wenn es dafür absolut keine Notwendigkeit gibt? In solchen Fragen greift spätestens das Vorwort, dass Abweichungen zulässig sind. Wieso diskutieren wir also hier darüber? (Oder erwartet jemand im Ernst, dass wir Vorschriften erhalten, dass beim Eintreten der Dämmerung (oder in finstere Ecken/Gebäude) mit Dunkelheit zu rechnen ist und rechtzeitig sich mit Lichtquellen zu versorgen ist?) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|