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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | neue Dienstgrade RLP | 33 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 400190 | ||
Datum | 29.04.2007 19:38 MSG-Nr: [ 400190 ] | 11079 x gelesen | ||
Hallo! Im Zweifel gilt die Landesfeuerwehrverordnung, Zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.4.2005, GVBl. 2005, S. 104 Anlage 3 (zu § 4 Abs. 4) Dienstgrade der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, der hauptamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, die nicht Beamte sind, und der Kreisfeuerwehrinspekteure Die Dienstgrade richten sich nach der Funktion, die die Feuerwehrangehörigen in der Feuerwehr wahrnehmen. Die Dienstgrade bleiben auch nach Aufgabe der jeweiligen Funktion erhalten. Die Dienstgradabzeichen werden gesondert geregelt. Funktion Dienstgrad (= Bezeichnung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen) Truppmannanwärter / Truppfrauanwärterin >Feuerwehrmannanwärter >Feuerwehrfrauanwärterin Truppmann / Truppfrau >Feuerwehrmann >Feuerwehrfrau Truppmann / Truppfrau >Oberfeuerwehrmann >Oberfeuerwehrfrau Truppführer / Truppführerin >Hauptfeuerwehrmann >Hauptfeuerwehrfrau Truppführer, Gerätewart und vergleichbare Funktionen Truppführerin, Gerätewartin und vergleichbare Funktionen. >Löschmeister >Löschmeisterin Führer eines Trupps als selbständiger taktischer Einheit, Staffel- oder Gruppenführer, Gerätewart und vergleichbare Funktionen Führerin eines Trupps als selbständiger taktischer Einheit, Staffel- oder Gruppenführerin, Gerätewartin und vergleichbare Funktionen >Brandmeister >Brandmeisterin Wehrführer oder Führer mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind, wenn die gerätebezogene Stärke die Stärke einer Gruppe nicht übersteigt Wehrführerin oder Führerin mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind, wenn die gerätebezogene Stärke die Stärke einer Gruppe nicht übersteigt >Brandmeister >Brandmeisterin Zugführer / Zugführerin >Oberbrandmeister >Oberbrandmeisterin Wehrführer oder Führer mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind, wenn die gerätebezogene Stärke die Stärke eines erweiterten Zugs nicht übersteigt Wehrführerin oder Führerin mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind, wenn die gerätebezogene Stärke die Stärke eines erweiterten Zugs nicht übersteigt >Oberbrandmeister >Oberbrandmeisterin Führer von Verbänden / Führerin von Verbänden >Hauptbrandmeister >Hauptbrandmeisterin Wehrführer oder Führer mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind, wenn die gerätebezogene Stärke die Stärke eines erweiterten Zugs übersteigt Wehrführerin oder Führerin mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind, wenn die gerätebezogene Stärke die Stärke eines erweiterten Zugs übersteigt >Hauptbrandmeister >Hauptbrandmeisterin Dann gäbe es da noch: Stellvertretender Wehrleiter Stellvertretende Wehrleiterin Wehrleiter Wehrleiterin Stellvertretender Kreis- oder Stadtfeuerwehrinspekteur Stellvertretende Kreis- oder Stadtfeuerwehrinspekteurin Kreisfeuerwehrinspekteur Kreisfeuerwehrinspekteurin Stadtfeuerwehrinspekteur Stadtfeuerwehrinspekteurin Hier der Link. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist. Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage! | ||||
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