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Themaneue Dienstgrade RLP33 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz400190
Datum29.04.2007 19:38      MSG-Nr: [ 400190 ]11079 x gelesen

Hallo!

Im Zweifel gilt die Landesfeuerwehrverordnung, Zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.4.2005, GVBl. 2005, S. 104

Anlage 3
(zu § 4 Abs. 4)

Dienstgrade der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, der hauptamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, die nicht Beamte sind, und der Kreisfeuerwehrinspekteure

Die Dienstgrade richten sich nach der Funktion, die die Feuerwehrangehörigen in der Feuerwehr wahrnehmen. Die Dienstgrade bleiben auch nach Aufgabe der jeweiligen Funktion erhalten. Die Dienstgradabzeichen werden gesondert geregelt.

Funktion
Dienstgrad (= Bezeichnung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen)

Truppmannanwärter / Truppfrauanwärterin

>Feuerwehrmannanwärter
>Feuerwehrfrauanwärterin

Truppmann / Truppfrau

>Feuerwehrmann
>Feuerwehrfrau

Truppmann / Truppfrau

>Oberfeuerwehrmann
>Oberfeuerwehrfrau

Truppführer / Truppführerin

>Hauptfeuerwehrmann
>Hauptfeuerwehrfrau

Truppführer, Gerätewart und vergleichbare Funktionen Truppführerin, Gerätewartin und vergleichbare Funktionen.

>Löschmeister
>Löschmeisterin

Führer eines Trupps als selbständiger taktischer Einheit, Staffel- oder Gruppenführer, Gerätewart und vergleichbare Funktionen
Führerin eines Trupps als selbständiger taktischer Einheit, Staffel- oder Gruppenführerin, Gerätewartin und vergleichbare Funktionen

>Brandmeister
>Brandmeisterin

Wehrführer oder Führer mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind, wenn die gerätebezogene Stärke die Stärke einer Gruppe nicht übersteigt
Wehrführerin oder Führerin mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind, wenn die gerätebezogene Stärke die Stärke einer Gruppe nicht übersteigt

>Brandmeister
>Brandmeisterin

Zugführer / Zugführerin

>Oberbrandmeister
>Oberbrandmeisterin

Wehrführer oder Führer mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind, wenn die gerätebezogene Stärke die Stärke eines erweiterten Zugs nicht übersteigt
Wehrführerin oder Führerin mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind, wenn die gerätebezogene Stärke die Stärke eines erweiterten Zugs nicht übersteigt

>Oberbrandmeister
>Oberbrandmeisterin


Führer von Verbänden / Führerin von Verbänden

>Hauptbrandmeister
>Hauptbrandmeisterin

Wehrführer oder Führer mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind, wenn die gerätebezogene Stärke die Stärke eines erweiterten Zugs übersteigt
Wehrführerin oder Führerin mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind, wenn die gerätebezogene Stärke die Stärke eines erweiterten Zugs übersteigt

>Hauptbrandmeister
>Hauptbrandmeisterin

Dann gäbe es da noch:

Stellvertretender Wehrleiter
Stellvertretende Wehrleiterin

Wehrleiter
Wehrleiterin

Stellvertretender Kreis- oder Stadtfeuerwehrinspekteur
Stellvertretende Kreis- oder Stadtfeuerwehrinspekteurin

Kreisfeuerwehrinspekteur
Kreisfeuerwehrinspekteurin

Stadtfeuerwehrinspekteur
Stadtfeuerwehrinspekteurin

Hier der Link.

Gruß vom Berg

Jakob


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