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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Kommandantenwahl ohne da zu sein | 7 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 399964 | |||
Datum | 28.04.2007 17:53 MSG-Nr: [ 399964 ] | 5050 x gelesen | |||
Meine Frage: Kann man zum Kommandanten oder Stellvertreter gewählt werden, wenn man aus berufl. Gründen an dem Wahltag nicht selbst da ist, aber mit der Wahl einverstanden ist? Einfach mal einen Blick in eure Kommunale Satzung werfen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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