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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKommandantenwahl ohne da zu sein7 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen399964
Datum28.04.2007 17:53      MSG-Nr: [ 399964 ]5050 x gelesen

Meine Frage: Kann man zum Kommandanten oder Stellvertreter gewählt werden, wenn man aus berufl. Gründen an dem Wahltag nicht selbst da ist, aber mit der Wahl einverstanden ist?

Einfach mal einen Blick in eure Kommunale Satzung werfen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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