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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaMaibaumwache18 Beiträge
AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW399796
Datum27.04.2007 10:23      MSG-Nr: [ 399796 ]7359 x gelesen

Hallo Christain,

vielleicht kann ich Dir ein wenig weiterhelfen, da ich bis vor kurzem beim Jugendamt gearbeitet habe.

Geschrieben von ---Christian Bauer--- Ich habe mich schonmal mit jemanden unterhalten, der gemeint hat, es gibt Ausnahmen, da man irgendwie die Personensorge übernehmen kann. Bin mir da aber nicht so sicher ob das so war.

Nach dem Jugendschutzgesetz (guckst Du hier: JuSchG)

ist es möglich, dass eine Dritte Person die Aufgabe als Erziehungsberechtigter (der so genannte Personensorgeberechtigte) übernimmt.

Vorraussetzung hierfür ist, das diese Person, volljährig und voll geschäftsfähig im Sinne des BGBs ist (d.h. darf nicht selbst unter Vormundschaft stehen)

Außerdem muss er während der gesamten Veranstaltung in der Lage sein, die Aufsicht über das Kind / den Jugendlichen zu führen (D.H. er muss anwesend sein, nicht betrunken, etc.).

In der Praxis habe ich das dann immer so gehandhabt, dass der Personensorgeberechtigte ein unterschriebendes Schreiben der Erziehungsberechtigten bei sich führen musste, indem ihm erlaubt wurde die Aufsicht zu führen. Außerdem musste dort eine Kontaktadresse & Telefonnummer angegeben sein, unter der die Erziehungsberechtigten zu erreichen sind.

Es handelt sich also im Prinzip um dasselbe Schreiben, was die Eltern immer vor Wochenendfahrten o.ä. abgeben müssen.

Wegen der praktischen Handhabung würde ich Dir empfehlen, Kontakt mit Eurem örtlichem Jugendamt aufzunehmen. Solltet ihr keins haben wäre das Kreisjugendamt der richtige Anprechpartner. Die können Dir dann sagen, wie das bei Euch vor Ort gehandhabt wird. Außerdem erspart man sich so nächtliche Diskussionen mit Polizei oder Ordnungsamt.

Ich hoffe ich konnte Dir mit meiner Antwort ein wenig weiterhelfen.



Hoffe Ihr habt ein ruhiges WE.


Carsten


Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Wem das nicht passt ...

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