Geschrieben von Sascha TrögerNoch eine Frage: Woraus ergibt im MPG eine Einweisungspflicht für Medizinprodukte?
Die Einweisungspflicht ist eigentlich für jedes Medizinprodukt gegeben. Dies ist im § 2 MedBetreibV für den gewerblichen Anwender so geregelt, dass nur Personen Medizinprodukte betreiben dürfen, die die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen.
Sonderregelungen betreffen die aktiven Medizinprodukte nach Anlage 1 (z.B. Perfusor, Defi oder Beatmungsgerät für den RD/FW) der MedBetreibV, genauer beschrieben in § 5 "Betreiben und Anwenden". Diese dürfen nur (gewerblich) betrieben werden, wenn eine entsprechende Einweisung durch den Hersteller oder den Vertreter durchgeführt wurde. In diesem Fall sind auch eine Bestandsliste und ein Gerätebuch zu führen, in dem die eingewiesenen Personen dokumentiert sind.
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